Wussten Sie, dass der Bund bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr für das INK-Programm zur Verfügung stellt? Dies zeigt, wie ernst die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die kulturelle Infrastruktur Deutschlands zu stärken. Das INK-Programm ist eine einzigartige Initiative, die es ermöglicht, bedeutende kulturelle Projekte zu realisieren und so das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Bund übernimmt bis zu 50% der Projektausgaben.
- Jährliche Bundesmittel von bis zu 20 Millionen Euro sind verfügbar.
- Projekte können bis zu vier Jahre andauern.
- Landesregierungen priorisieren und übermitteln Projektvorschläge bis zum 15. November.
- Geförderte Einrichtungen umfassen unter anderem die Sayner Hütte und das Gerhart Hauptmann Haus.
Was ist das INK-Programm?
Das „Investitionen in Kultureinrichtungen“-Programm (INK) der Bundesregierung, spezifisch ausgerichtet durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), stellt eine zentrale Säule zur Finanzierung von Kulturprojekten dar. Dieses Förderprogramm wurde entwickelt, um wesentliche kulturelle Infrastrukturen in Deutschland zu unterstützen und zu bewahren.
Wesentlicher Bestandteil des INK-Programms ist die Unterstützung der Modernisierung und des Erhalts monumentaler Kultureinrichtungen, die als nationales Kulturerbe gelten. Zu den geförderten Projekten zählen etwa die energetische Modernisierung des Grassimuseums in Leipzig und die Sanierung von Gebäuden wie dem Marta Herford. Besonders bedeutende Einrichtungen, wie das UNESCO-Weltkulturerbe Wartburg in Eisenach, können ebenfalls Mittel für IT-Investitionen und andere Infrastrukturmaßnahmen erhalten.
Die wichtigsten Eckpunkte des Programms umfassen:
- Jährlich bis zu 20 Millionen Euro Bundesmittel für kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung.
- Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 50% der zunwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2,5 Mio. Euro pro Maßnahme.
- Projekte mit Laufzeiten von bis zu vier Jahren sind möglich.
- Keine Rechtsanspruch auf Gewährung einer Bundes-/Landeszuwendung.
Das INK-Programm stellt sicher, dass Projekte, die ohne diese Mittel nicht oder nur unzureichend realisiert werden könnten, die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten. Durch die Beteiligung der Länder, die ihre priorisierten Projektvorschläge für die kommende Fördertranche jeweils bis zum 15. November des Vorjahres an die BKM übermitteln, wird eine koordinierte und strategische Planung der kulturellen Fördermaßnahmen gewährleistet.
Finanzierung und Förderhöhe
Die Höhe der Bundesförderung im Rahmen des INK-Programms variiert normalerweise bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann für einzelne Maßnahmen zwischen 100.000 Euro und 2.500.000 Euro betragen. Diese Mittel müssen durch zusätzliche Finanzierungen der Länder oder anderer Dritter ergänzt werden, um die gesamte Projektförderung zu sichern. Förderfähig sind vor allem bauliche, technische und sicherheitstechnische Maßnahmen sowie Investitionen zur ökologischen Nachhaltigkeit und die kulturelle Medienarbeit.
Ein Kernstück der Finanzierung stellt die „Digitalisierungsoffensive Kulturerbe“ des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport dar. Dieses Programm zielt darauf ab, Kultureinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen speziell im Kulturerbesektor zu unterstützen. Mit Zuschüssen trägt das Bundesministerium bei, Online-Sammlungen aufzubauen bzw. die Digitalisate in den Beständen zu vervollständigen.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Förderungen sind das Kunstförderungsgesetz und die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln. Besonders relevant sind dabei die Verordnungen (EU) 2021/241 und (EU, Euratom) 2018/1046, die Strukturen und Prozesse für die Finanzierung festlegen sowie die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union regeln.
In der Regel werden Landesförderungen nur bewilligt, wenn nachgewiesen wird, dass das Projekt ohne diese Förderung nicht umgesetzt werden könnte. Die Landesförderung deckt bis zu 50% der Gesamtkosten eines Projekts ab, wobei Ausnahmen möglich sind, wenn das Projekt ein besonderes Landesinteresse erfüllt. Der Finanzierungsplan muss Einnahmen und Ausgaben so ausgewogen darstellen, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist.
Weitere relevante Förderungen und Wettbewerbe sind:
- Aktion Mensch: Förderhöchstsatz von 250.000 Euro pro Projekt.
- Aktion Schutzbengel: Preisgeld von 10.000 Euro, eventuell teilbar.
- Allianz Kulturstiftung: Unterstützung kooperativer Projekte mit Partnern aus mindestens drei Ländern, mit Förderungen bis zu 2.250 Euro.
- Amadeu Antonio Stiftung: Unterstützung von Projekten, die Themen wie Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus behandeln.
Diese vielfältigen Finanzierungsoptionen sichern die Umsetzung zahlreicher bedeutender Kulturprojekte und tragen zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei.
Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen
Unter dem INK-Programm werden bedeutende Kultureinrichtungen gefördert, die als prägend für das nationale Kulturerbe anerkannt sind. Jährlich stehen bis zu 20 Millionen Euro im Bundeshaushalt für diese Investitionen zur Verfügung. Zwischen 1-2 Millionen Euro fließen davon jährlich nach Sachsen-Anhalt. Zu den geförderten Maßnahmen gehören bauliche und Ausstattungsinvestitionen für kulturelle Stätten mit einer überregionalen Bedeutung.
Der Bundesanteil an den förderfähigen Ausgaben beträgt grundsätzlich 50 Prozent, die restlichen Kosten müssen von den Ländern und Antragstellern getragen werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Aspekten der Nachhaltigkeit, des Ressourcen- und Klimaschutzes gewidmet. Zudem wird Wert auf die Förderung der Inklusion, kulturellen Teilhabe, Geschlechtergerechtigkeit und kulturellen Vielfalt gelegt.
- Gefördert werden: bauliche Maßnahmen, Ausstattungsmaßnahmen und sächliche Verwaltungsausgaben.
- Nicht gefördert werden: Grunderwerb, Ankäufe von beweglichem Kulturgut, Publikationen, Eröffnungsfeiern und laufende Personalkosten.
Die Bundesmittel können pro Maßnahme zwischen 100.000 Euro und 2.500.000 Euro betragen. Die Fördergrundsätze gelten ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2027. Projektträger müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und die Verwendung der Mittel nachweisen können. Der Einreichungsschluss für Förderanträge ist der 15. September 2024. Mehrjährige Fördermaßnahmen bis zu vier Jahren sind möglich, abhängig von den verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen.
Antragsverfahren und Auswahlkriterien
Das Antragsverfahren für das INK-Programm verläuft über mehrere Stufen und Beteiligte, wobei jedes Detail sorgfältig geplant und evaluiert wird, um maximale Wirkung und kulturelle Relevanz zu erzielen. Die Einreichung der Anträge muss durch die zuständigen Landesbehörden erfolgen, und zwar bis zum 15. November für das Folgejahr.
- Kulturelle Bedeutung: Projekte müssen eine erhebliche kulturelle Relevanz aufweisen.
- Qualität: Beiträge werden auf Basis ihrer künstlerischen und wissenschaftlichen Qualität evaluiert.
- Überregionale Auswirkungen: Die Projekte sollten einen messbaren Einfluss über die Landesgrenzen hinaus haben.
Die jeweiligen Länder sind dafür verantwortlich, ihre Vorschläge zu priorisieren und eine Vorauswahl zu treffen. Diese Vorauswahl wird anschließend durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geprüft und freigegeben. Erst danach kann eine endgültige Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel getroffen werden.
Zusätzlich gibt es spezifische Fördermöglichkeiten, je nach Art des Projekts:
- Für Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR sind derzeit nur Maßnahmen zur Grundlagenforschung förderfähig.
- Bei NS-Raubgut können sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen und Einzelpersonen Förderanträge stellen, sofern Verdachtsmomente auf NS-Raubgut bestehen.
- Für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen in Deutschland antragsberechtigt. Zusammenarbeit mit Partnern aus Herkunftsländern wird empfohlen.
Die bewilligten Mittel können vielfältig eingesetzt werden:
- Personalstellen
- Werkverträge
- Reisekosten
- Sachausgaben
Projekte mit langfristigem Forschungsbedarf werden als Fehlbedarfsfinanzierung gefördert und erfordern einen Eigenanteil des Antragstellers. Diese Projekte können bis zu 24 Monate laufen, mit Möglichkeit einer Verlängerung auf maximal 36 Monate. Kurzfristige Projekte können eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil beinhalten und haben eine maximale Laufzeit von 6 Monaten, mit einer Förderhöhe von bis zu 25.000 €.
Beispiele geförderter Projekte
Zahlreiche Projekte haben bereits von der Förderung profitiert und verdeutlichen den multifunktionalen und ganzheitlichen Ansatz des INK-Programms. Besonders hervorgehoben seien:
- Das Eisenkunstgussmuseum Sayner Hütte, das seine historische Bedeutung durch bauliche und kulturelle Förderung weiter festigen konnte.
- Das Grassimuseum in Leipzig, das dank der Unterstützung innovative Präsentationsformen und nachhaltige bauliche Maßnahmen umsetzen konnte.
- Das Gerhart-Hauptmann-Haus, das nicht nur kulturell, sondern auch ökologisch aufgewertet wurde.
- Das Museum für Hamburgische Geschichte in Hamburg, welches bis zu 18 Millionen Euro für Modernisierungen erhält.
- Das Museumszentrum Quadrat in Bottrop, welches bis zu 3,3 Millionen Euro zur Erweiterung und Modernisierung erhält.
- Die Synagoge in Augsburg, welche für die Generalsanierung bis zu 13 Millionen Euro gefördert wird.
- Das Mannheimer Nationaltheater, welches bis zu 80 Millionen Euro für die Sanierung des Theatergebäudes erhält.
- Schloss Friedenstein in Gotha, welches bis zu 55 Millionen Euro für die Sanierung der gesamten Schlossanlage erhält.
- Die Anhaltische Gemäldegalerie Dessau, welche bis zu 3 Millionen Euro für die Sanierung des Schlosses erhält.
- Das Münster in Bad Doberan, welches bis zu 900.000 Euro für Sanierungsarbeiten erhält.
- Der Bau des Stadtmusikantenhauses in Bremen, der mit knapp 5 Millionen Euro finanziert wird.
- Das UNESCO-Welterbe Zeche Zollverein, das 1 Million Euro für ein Besucherinformationszentrum erhält.
Diese Beispiele zeigen die Vielfalt und die tiefgreifende Wirkung des INK-Programms auf national bedeutende Kultureinrichtungen in Deutschland. Zugleich verdeutlichen sie, wie wichtig Aspekte des Klimaschutzes und nachhaltiges Bauen in diesen Projekten berücksichtigt werden.
Fazit
Das INK-Programm erweist sich als unverzichtbare Unterstützung für die Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland. Mit einem jährlichen Budget von bis zu 20 Millionen Euro ermöglicht es die Umsetzung wichtiger Bau- und Ausstattungsmaßnahmen in national bedeutsamen Kultureinrichtungen. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Inklusion, kulturellen Teilhabe und Vielfalt.
Beispielsweise fließen 1-2 Millionen Euro jährlich an Sachsen-Anhalt, wobei der Bundesanteil grundsätzlich 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Die Einreichungsfrist für Förderanträge liegt bis zum 15. September 2024. Dadurch werden Kultureinrichtungen ermutigt, Projekte einzureichen, die auch Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen, wie den ressourcen- und klimaschonenden Einsatz von Materialien.
Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Sanierung des Kurfürstlichen Hauses im UNESCO Welterbe Kloster Lorsch, gefördert von den Staatlichen Schlössern und Gärten Hessen mit 1 Million Euro. Insgesamt stellt die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, 16,2 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen bereit. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei, sondern unterstützen auch die Vielfalt und die Vermittlung kultureller Inhalte in Deutschland. Somit leistet das INK-Programm einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Förderung der kulturellen Landschaft Deutschlands.
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